Wartung elektrotechnischer Anlagen – normkonform, zuverlässig, auch für Fremdanlagen
Rund 1.000 Wartungsverträge. Jede Anlage betreut – egal wer sie installiert hat.
Betreiber elektrotechnischer Anlagen tragen die Verantwortung für deren sicheren Betrieb – unabhängig davon, wer die Anlage ursprünglich installiert hat. Fällt eine Wartungsprüfung aus oder wird sie nicht dokumentiert, entsteht nicht nur ein technisches Risiko, sondern auch ein rechtliches: Versicherungen, Behörden und Berufsgenossenschaften prüfen im Schadensfall, ob Wartungspflichten eingehalten wurden.
DEHN INSTATEC übernimmt Wartungsverträge für das gesamte Spektrum elektrotechnischer Anlagen – auch für Anlagen, die ein anderes Unternehmen installiert hat. Aktuell betreuen wir rund 1.000 Wartungsverträge bundesweit. Wartungsvertragskunden profitieren vom 24-Stunden-Störungsdienst, der auch am Wochenende verfügbar ist.
Anlagen, die wir warten
Elektroanlagen, Beleuchtungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Sprachalarmierungsanlagen und ELA-Anlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (Einzelbatterie, Gruppenbatterie und Zentralbatterie), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Kommunikationsanlagen, Trafostationen inkl. Reinigung, Feststellanlagen, Blitzschutzanlagen, Gebäudefunkanlagen, Patienten-Rufanlagen, Gebäudesystemtechnik, Photovoltaikanlagen, USV-Anlagen, Ladetechnik AC/DC, Videoanlagen, Stromaggregate sowie IT-Netze und Umschalteinrichtungen in Krankenhäusern.
Was die Leistung konkret umfasst
- Regelmäßige Wartung nach Herstellervorgaben und geltenden Normen
- Prüfung der Anlagenfunktion und Dokumentation im Wartungsprotokoll
- Rechtssicherheit für Betreiber bezüglich vorgeschriebener Wartungs- und Prüffristen
- Übernahme von Wartungsverträgen für Fremdanlagen
- 24-Stunden-Störungsdienst für Wartungsvertragskunden
Ja – DEHN INSTATEC übernimmt Wartungsverträge unabhängig davon, welches Unternehmen die Anlage ursprünglich installiert hat. Eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Anlage ist dabei der erste Schritt.
Betreiber sind gesetzlich und normativ verpflichtet, ihre Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und Wartungen in den vorgeschriebenen Intervallen durchzuführen und zu dokumentieren. Werden diese Pflichten vernachlässigt, kann das im Schadensfall versicherungsrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen haben.
Wartungsvertrag anfragen für eigene Anlagen ebenso wie für Fremdanlagen. Jetzt unverbindlich Anforderungen klären.