Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung für Industrie, Gewerbe und öffentliche Gebäude
Wenn der Strom ausfällt, muss der Weg nach draußen trotzdem sichtbar sein.
Sicherheitsbeleuchtung ist eine der wenigen technischen Anforderungen, die ausgerechnet dann funktionieren muss, wenn sonst alles ausgefallen ist. Bei einem Stromausfall im Brandfall oder bei einem technischen Notfall übernimmt die Sicherheitsbeleuchtung die Ausleuchtung von Flucht- und Rettungswegen, Arbeitsstätten mit besonderem Gefährdungspotenzial und Sicherheitseinrichtungen – autonom, zuverlässig, für eine normkonforme Mindestdauer.
DEHN INSTATEC plant, installiert und prüft Sicherheitsbeleuchtungsanlagen für Industrie-, Gewerbe- und öffentliche Bauprojekte. Aus der Projektpraxis: Für das Schlossbad Neumarkt realisierten wir eine Zentralbatterieanlage mit 620 Leuchten, für ein weiteres Großprojekt zwei Zentralbatterieanlagen mit fünf Unterstationen und rund 1.350 Leuchten.
Was die Leistung konkret umfasst
- Auslegung der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 und ASR A3.4/3
- Installation von Einzelbatterie- oder Zentralbatterieanlagen
- Montage von Sicherheitsleuchten auf Flucht- und Rettungswegen
- Einrichtung von Prüfsystemen zur automatischen Funktionskontrolle
- Inbetriebnahme, Messung und Dokumentation
- Regelmäßige Prüfung und Wartung
Bei einer Einzelbatterieanlage hat jede Leuchte eine eigene Batterie als Notstromversorgung. Bei einer Zentralbatterieanlage versorgt eine zentrale Batterie alle angeschlossenen Leuchten – wirtschaftlicher bei größeren Anlagen, da Wartung und Prüfung zentral erfolgen und der Batterietausch nicht leuchtweise anfällt.
Die DIN EN 1838 schreibt für Sicherheitsbeleuchtung eine Mindestbetriebsdauer von einer Stunde vor; je nach Gebäudenutzung und nationalen Vorschriften können längere Laufzeiten gefordert sein.
Neubau, Erweiterung oder Prüfung einer bestehenden Anlage – jetzt unverbindlich Projekt anfragen und Anforderungen an Ihre Sicherheitsbeleuchtung klären.